Der Freundeskreis Mooshausen e.V. hat gemäß seiner » Satzung
Wir freuen uns sehr, wenn Sie Interesse an unserer Arbeit und unseren Veranstaltungen finden und uns durch Ihre Mitgliedschaft als Mitglied unterstützen wollen.
Ausführliche Informationen über den Verein, seine Geschichte, seine Satzung, seine Organe und seine Geschäftsstelle finden Sie in » „Über uns / Der Freundeskreis“.
Außer in Kontaktformularen, die Sie als Besucher bewußt und gezielt aufrufen und absenden, verabeiten wir auf unseren WEB Seiten keinerlei personenbezogene Daten.
Wir erheben die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten über unsere auf Papier gedruckten Beitrittserklärungen und speichern diese in elektronischer Form in einer Datenbank, nicht auf unseren WEB Seiten. Zugriff auf diese Datenbank haben nur zwei Personen und zwar das mit der Mitgliederverwaltung beauftragte Mitglied Dr. Klaus Krämer, Stuttgart und die Geschäftsführerin Christa Krämer, Stuttgart, zugleich als Schatzmeisterin Vorstandsmitglied. Soweit Mitglieder per Email kontaktiert werden, liegt uns eine ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung diese Mitglieds hierzu vor.
Wir verweisen im Übrigen auf unsere » Satzung, insbesondere § 5 (Mitgliedschaft) und § 5 (Datenschutz)*, unser » Impressum und unser Merkblatt » Datenschutzerklärung (PDF) .
Auskunftsersuchen richten Sie bitte an unseren Datenschutzbeauftragten mit folgenden Kontaktdaten:
Freundeskreis Mooshausen e.V., Datenschutzbeautragter
Dr. rer. nat. Klaus Krämer
Im Asemwald 30/5
D-70599 Stuttgart
Tel: 0 711 – 45 16 604
Fax: 0 711 – 45 16 603
E-Mail: dsb(at)mooshausen(dot)de
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Bei Institutionen (Unternehmen, Organisationen, Vereine, Behörden usw.) auch eine juristische Person.
Jährlicher Mitgliedsbeitrag:
Einzelpersonen 40 €
Ehepaare 50 € ¹
Einzelpersonen und Ehepaare, die dem Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge zugestimmt haben, erhalten einen Nachlass von 5€.
Einzelpersonen und Ehepaare, die der Kommunikation per Email zugestimmt haben, erhalten einen Nachlass von 5€.
Studenten 20 €
Institutionen 100 €
¹ Bei Ehepaaren wird, soweit nicht anders gewünscht, der Ehemann als Hauptmitglied geführt und nur er erhält Informationen vom Verein, deshalb ist der Beitrag geringer als bei Einzelmitgliedschaft. Beide Ehepartner sind aber voll stimmberechtigt und erhalten alle Ermäßigungen für Mitglieder.
Mitglieder werden gebeten, den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag um einen freiwiligen Betrag aufzustocken. Wir danken sehr für Ihre Unterstützung!
Zur Vereinfachung der Mitgliederverwaltung bitten wir unsere Mitglieder außerdem, uns satzungsgemäß eine Einzugsermächtung für den Mitgliedsbeitrag (inklusive einer eventuellen freiwilligen Aufstockung) zu erteilen, vielen Dank! Der Lastschrifteinzug erfolgt jeweils im April.
Für Selbstzahler ist der Mitgliedsbeitrag satzungsgemäß im Februar fällig und auf unser Konto zu überweisen.
Bitte drucken Sie das Formular » Beitrittserklaerung (PDF) und unsere » Datenschutzerklärung (PDF) aus und senden Sie die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben per Post an Dr. Klaus Krämer, Im Asemwald 30/5, 70599 Stuttgart oder per Fax an 0711/45 16 603.
Der Eingang der Beitrittserklärung begründet satzungsgemäß eine vorläufige Mitgliedschaft mit einer Widerrufsfrist für den Verein von drei Monaten, sie wird dem Mitglied schriftlich bestätigt.
Unser Geschäftsjahr dauert vom 1. Oktober des vorrigen Kalenderjahres bis zum 30. September des aktuellen Kalenderjahres. Bei Neueintritt während der letzten drei Monate eines Geschäftsjahres, als von Juli bis September, bleibt dieses beitragsfrei.
Die Kündigung ist formlos aber schriftlich bei der Geschäftsstelle oder der Mitgliederverwaltung zu erklären, Email genügt.
Die Mitgliedschaft endet immer zum Ende eines Geschäftsjahres am 30. September, für das Geschäftsjahr in welcher die Kündigung erklärt wird, muss also noch Mitgliedsbeitrag bezahlt werden oder wird im Falles des Vorliegens einer Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift eingezogen.
Mit dem Tode eines Mitglieds endet nach geltendem Recht seine Mitgliedschaft automatisch. Erben müssen noch fällige Mitgliedsbeiträge nicht bezahlen, erhalten aber auch keine Rückerstattung.
» Beitrittserklärung (PDF)
» Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag (PDF)
» Einverstaendniserklärung-Email (PDF)
» Datenschutzerklärung (PDF)
Wir laden Sie herzlich ein, unsere Arbeit durch eine Spende zu unterstützen!
Da wir als gemeinnützig anerkannt sind, erhalten Spender eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung).
Wenn Sie noch nicht Mitglied sind und mehr als 100 € spenden, können Sie (auf » Antrag (PDF)) ohne weitere Kosten für zwölf Monate ab Zahlungseingang sog. „Förderndes Mitglied“ werden.
Sie oder Ihre Institution (Unternehmen, Organisation, Verein, Behörde) haben dann dieselben Rechte wie ordentliche Mitglieder und können u.a. unsere Veranstaltungen zum Vorzugspreis für Mitglieder besuchen. In der Mitgliederversammlung sind Sie voll stimmberechtigt.
Ihre Mitgliedschaft endet nach zwölf Monaten automatisch ohne vorherige Kündigung und ohne weitere Verpflichtung. Durch eine erneute Spende von mehr als 100 € vor Ablauf wird Ihre Mitgliedschaft um weitere zwölf Monate verlängert.
Den Wortlaut der Bestimmungen für Fördernde Mitglieder finden in § 5 (3) unserer » Satzung und in der » Beitrittserklärung für Fördernde Mitglieder (PDF).
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch unser Mitglied Dr. rer. nat. Klaus Krämer. Bei allen Fragen zum Beitritt, der Beitragszahlung oder der Kündigung wenden Sie sich bitte an ihn:
Freundeskreis Mooshausen e.V.
Dr. Klaus Krämer
Im Asemwald 30/5
70599 Stuttgart
Tel. 0711 – 451 66 04
Fax 0711 – 451 66 03
E-Mail:webmaster(at)mooshausen(dot)de
Freundeskreis Mooshausen e.V.
Volksbank Allgäu-Oberschwaben, Aitrach
BLZ 65 091 040
Kto-Nr. 40 000 09
IBAN DE79 6509 1040 0040 9990 09
BIC GENODES1LEU