20. November 2021 15:00 Uhr
Altes Pfarrhaus von Mooshausen
Status: Anmeldung möglich
Corona-Verordnung
Für diese Veranstaltung im Alten Pfarrhaus von Mooshausen ist die Corona-Verordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg zu beachten.
Zur Zeit (16.111.) gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe der Corona-Verordnung. An der Mitgliederversammlung teilnehmen dürfen nur geimpfte und genesene Personen oder Personen, die einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test (!) nachweisen können (Der Freundeskreis kann keinen PCR-Test durchführen!).
Teilnehmer haben einen schriftlichen Nachweis vorzulegen, dass sie doppelt geimpft oder genesen sind. Der Veranstalter muss eine Liste der Teilnehmer mit Name und Anschrift führen (was für Mitglieder anhand der im Mitgliederverzeichnis gespeicherten Daten erfolgt).
Da der Sicherheitsabstand von 1,5 m während der Veranstaltung im Alten Pfarrhaus nicht eingehalten werden kann, müssen alle Teilnehmer eine medizinische Maske tragen.
Eine Missachtung der Corona-Verordnung ist sowohl für den Veranstalter als auch für die Teilnehmer mit Bußgeld bedroht.
Wir weisen darüber hinaus darauf hin, dass gemäß Corona-Verordnung Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage
der Veranstaltung zwingend fernbleiben sollen.
Wir bitten um verbindliche und rechtzeitige Anmeldung mit diesem Formular,
bis spätestens 14. November
Bis zur Tagung gilt gilt in Baden-Württemberg voraussichtlich die Alarmstufe der Corona-Verordnung und damit die 2G-Regel, es dürfen nur Geimpfte oder Genesene teilnehmen.
Allgemeine Informationen zur Anfahrt usw. » hier