Das Finanzamt Stuttgart hat anlässlich der Verlängerung der Gemeinnützigkeit die Präambel und den § 2 „Zweck des Vereins“ der Satzung beanstandet. Der Vorstand hat daher eine neue Fassung der Präambel und des § 2 erstellt und dem Finanzamt zugesandt. Da sich das Finanzamt nicht gemeldet hatte, hat der Vorstand die neue Präambel und den neuen § 2 zusammen mit weiteren vom Vorstand vorgeschlagenen Änderungen der Mitgliederversammlung vom 25.11.2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit Schreiben vom 11.12.2023 hat sich das Finanzamt gemeldet und die Vorschläge für die Präambel und den § 2 beanstandet. Außerdem wurde verlangt, dass das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entsprechen muss.
Der Vorstand hat auf seiner Sitzung vom 21.01.2024 die Satzung unter Bezug auf die Ermächtigung nach § 17 wie folgt geändert:
– Das Geschäftsjahr ist ab dem 01.01.2024 gleich dem Kalenderjahr. Die Mitgliederversammlung findet jeweils im Folgejahr bis Ende Mai statt.
– § 2 der Satzung vom 25.11.2023 wird durch den vorherigen Wortlaut ersetzt, die Präambel im Wortlaut vom 25.11.2023 bleibt erhalten.
Der Vorstand wird die Satzung vom 21.01.2024 unverzüglich dem Registergericht Ulm zusenden. Solange das Gericht diese Satzung nicht beanstandet, ist sie rechtsgültig.
Die Satzungsänderung vom 21.01.2024 hat folgende Auswirkungen: