Auf der Mitgliederversammlung am 2. Dezember 2017 wurde u.a. die Mitgliedsart „Fördernde Mitglieder“ präzisiert.
Wenn Sie mehr als 100 € spenden, können Sie (auf Antrag) ohne weitere Kosten für zwölf Monate ab Zahlungseingang „Förderndes Mitglied“ unseres Freundeskreises werden“.
Sie oder Ihre Institution (Unternehmen, Organisation, Verein, Behörde) haben dann dieselben Rechte, wie ordentliche Mitglieder und können u.a. die Veranstaltungen des Freundeskreises Mooshausen zum Vorzugspreis für Mitglieder besuchen. In der Mitgliederversammlung sind Sie voll stimmberechtigt.
Mehr hierzu finden Sie in unserer neu gestalteten Rubrik „» Mitglied werden“ auf unseren WEB Seiten.