Einschränkungen für Veranstaltungen


Für Veranstaltungen des Freundeskreis Mooshausen e.V.  im Alten Pfarrhaus von Mooshausen ist die seit dem 16. September gültige Corona-Verordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg zu beachten.

Zur Zeit (16.9.) gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe der Corona-Verordnung. Die Teilnahme an Veranstaltungen von Vereinen ist nur für Geimpfte, Genesene oder mit PCR-Test (!) getestete Personen zulässig.

Teilnehmer haben einen schriftlichen Nachweis vorzulegen, dass sie doppelt geimpft oder genesen sind oder einen PCR-Test bestanden haben und  der Veranstalter muss eine Liste der Teilnehmer mit Name und Anschrift führen (was für Mitglieder anhand der im Mitgliederverzeichnis gespeicherten Daten erfolgt).

Da der Sicherheitsabstand von 1,5 m während der Veranstaltung im Alten Pfarrhaus nicht eingehalten werden kann, müssen alle Teilnehmer eine medizinische Maske tragen.

Achtung! Sollte bis zur Veranstaltung die Alarmstufe der Corona-Verordnung in Kraft treten, gilt die 2G-Regel: Es dürfen dann nur Geimpfte und Genesene Personen teilnehmen. Sollte andererseits wieder die Basisstufe gelten, dürfen ungeimpfte Personen teilnehmen, wenn sie unmittelbar vor der Veranstaltung einen Schnelltest bestehen.

 

Wir bedauern diese Einschränkungen, müssen sie aber unbedingt beachten, denn eine Missachtung der Corona-Verordnung ist sowohl für den Veranstalter als auch für die Teilnehmer mit Bußgeld bedroht.

 


Aktuelles – Archiv

Veranstaltungen

13. Apr.. 2025 bis
13. Apr.. 2025

Status: ohne Anmeldung

25. Apr.. 2025 18:00 Uhr bis
27. Apr.. 2025 12:00 Uhr

Status: Anmeldung möglich

25. Apr.. 2025 15:00 Uhr bis
25. Apr.. 2025

Status: Anmeldung möglich

20. Juni. 2025 16:00 Uhr bis
21. Juni. 2025 17:00 Uhr

Status: Anmeldung möglich

25. Feb.. 2026

Status: geplant