Neue Mitgliedsbeiträge ab 2022


Um den Aufwand und Kosten für die Versendung von Mitteilungen an Mitglieder und Aufwand und Kosten für die Mitgliederverwaltung zu senken, indem diese Vorgänge automatisiert werden, möchte der Vorstand, dass möglichst alle Mitglieder die Erlaubnis zur Kommunikation per Email („Emailerlaubnis“) und eine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag erteilen.

Die Mitgliederversammlung am 20. November 2021 hat auf Vorschlag des Vorstandes folgende Änderung der Mitgliedsbeiträge beschlossen:

Einzelpersonen

bisher 30 €, neu 40 €

Mitglieder, von denen eine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag vorliegt, erhalten einen Beitragsnachlass von 5 €
Mitglieder, von denen eine Erlaubnis zur Kommunikation per Email („Emailerlaubnis“) vorliegt, erhalten einen Beitragsnachlass von 5 €

Familienmitgliedschaft

bisher 40 €, neu 50 €

Mitglieder, von denen eine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag vorliegt, erhalten einen Beitragsnachlass von 5 €
Mitglieder, von denen eine Erlaubnis zur Kommunikation per Email („Emailerlaubnis“) vorliegt, erhalten einen Beitragsnachlass von 5 €

Studenten

            20 €

Fördernde Mitglieder, Mitglied auf Zeit

unverändert 100 €

 

Siehe auch » Über Uns / Mitglied werden

 

Einzelpersonen und Personen mit Familienmitgliedschaft, welche bisher noch nicht sowohl eine Einzugsermächtigung als auch eine Emailerlaubnis erteilt haben, werden von der Mitgliederverwaltung angeschrieben und auf die Beitragserhöhung und die Möglichkeit zur Reduzierung des Mitgliedsbeitrages auf die alte Höhe hingewiesen, mit einem Formular zur Erteilung der noch fehlenden Erlaubnis.

Mitglieder, die bisher freiwillig mehr als den festgesetzten Mitgliedsbeitrag überwiesen haben oder eine Einzugsermächtigung für einen höheren Betrag erteilt hatten und dieser Betrag gleich oder höher als der aktuell festgesetzte Mitgliedsbeitrag ist, werden natürlich nicht angeschrieben.

Klaus Krämer, Mitgliederverwaltung


Aktuelles – Archiv

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