Mitglied werden


Warum sollten Sie Mitglied werden?

 

  • Sie unterstützen damit die Arbeit des Vereins zur Erhaltung des Erbes der ehemaligen Bewohner des Alten Pfarrhauses von Mooshausen und der wissenschaftlichen Aufarbeitung deren Vermächtnisse. Mehr darüber finden Sie » hier (Das Haus) und » hier (Der Freundeskreis).
  • Sie erhalten bei unseren Veranstaltungen einen Nachlass auf die Teilnahmegebühr.
  • Sie erhalten regelmäßig Informationen aus dem und über den Verein.
  • Sie erhalten über Ihr Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen ein Mitspracherecht im Verein.
  • Wir sind als gemeinnützig anerkannt und alle Mitarbeiter arbeiten ehrenamtlich. Sie können die Mitgliedsbeiträge und eventuelle Spenden steuerlich geltend machen.

Arten der Mitgliedschaft

 

Der Freundeskreis Mooshausen e.V. hat gemäß seiner » Satzung

  • Ordentliche Mitglieder
  • Fördernde Mitglieder
  • Ehrenmitglieder

Wir freuen uns sehr, wenn Sie Interesse an unserer Arbeit und unseren Veranstaltungen finden und uns durch Ihre Mitgliedschaft als Mitglied unterstützen wollen.

Ausführliche Informationen über den Verein, seine Geschichte, seine Satzung, seine Organe und seine Geschäftsstelle finden Sie in » „Über uns / Der Freundeskreis“.


Datenschutz

 

Außer in Kontaktformularen, die Sie als Besucher bewußt und gezielt aufrufen und absenden, verabeiten wir auf unseren WEB Seiten keinerlei personenbezogene Daten.

Wir erheben die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten über unsere auf Papier gedruckten Beitrittserklärungen und speichern diese in elektronischer Form in einer Datenbank, nicht auf unseren WEB Seiten. Zugriff auf diese Datenbank haben nur zwei Personen und zwar das mit der Mitgliederverwaltung beauftragte Mitglied Dr. Klaus Krämer, Stuttgart und die Geschäftsführerin Christa Krämer,  Stuttgart, zugleich als Schatzmeisterin Vorstandsmitglied. Soweit Mitglieder per Email kontaktiert werden, liegt uns eine ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung diese Mitglieds hierzu vor.

Wir verweisen im Übrigen auf unsere » Satzung, insbesondere § 5 (Mitgliedschaft) und § 5 (Datenschutz)*, unser » Impressum und unser Merkblatt » Datenschutzerklärung (PDF) .

Auskunftsersuchen richten Sie bitte an unseren Datenschutzbeauftragten mit folgenden Kontaktdaten:

Freundeskreis Mooshausen e.V., Datenschutzbeautragter
Dr. rer. nat. Klaus Krämer
Im Asemwald 30/5
D-70599 Stuttgart
Tel: 0 711 – 45 16 604
Fax: 0 711 – 45 16 603
E-Mail: dsb(at)mooshausen(dot)de

 
*§ 12 Datenschutz
(1) Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein dessen Namen, Vornamen, Titel, Adresse, Alter, Geburtstag, Eintrittsdatum,  Telefonnummer, ggf. Emailadresse und, soweit eine Einzugsermächtigung nach § 5 Abschnitt (6) besteht, dessen Bankverbindung auf und speichert sie im EDV-System der Mitgliederverwaltung, jedes Mitglied erhält dabei eine eindeutige Mitgliedsnummer. Ohne Angabe von Name, Vorname, Alter und Adresse und der Zustimmung des Betroffenen zur Speicherung und Verarbeitung dieser Daten ist keine Mitgliedschaft möglich, alle weiteren Angaben sind freiwillig.
(2) Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften insbesondere des Datenschutzes vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
(3) Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen des Vereins bei der Mitgliederverwaltung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
(4) Bei Austritt werden das Austrittsdatum und der Austrittsgrund erfasst und zusammen mit den bereits vorhandenen Daten nach Abschnitt (1) nach Ablauf des aktuellen Geschäftsjahres noch zehn weitere Jahre gespeichert und danach gelöscht.
(5) Bei Vereinsorganen und anderen Personen, die gemäß Ihrer Funktion den Mitgliedern bekannt sein müssen, können mit Einverständnis des Betroffenen Funktion, Name, und Kontaktdaten (Postadresse, Emailadresse, Telefonnummer) in Publikationen des Vereins oder auf der Homepage des Vereins im Internet genannt werden.
(6) Auf der Homepage des Vereins im Internet werden, ausgenommen in Fällen gemäß Abschnitt (5), keine personenbezogenen Daten von Mitgliedern genannt.

Ordentliche Mitglieder

 

Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Bei Institutionen (Unternehmen, Organisationen, Vereine, Behörden usw.) auch eine juristische Person.

Jährlicher Mitgliedsbeitrag:

Einzelpersonen 40 €
Ehepaare 50 € ¹

Einzelpersonen und Ehepaare, die dem Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge zugestimmt haben, erhalten einen Nachlass von 5€.
Einzelpersonen und Ehepaare, die der Kommunikation per Email zugestimmt haben, erhalten einen Nachlass von 5€.

Studenten 20 €
Institutionen 100 €

¹ Bei Ehepaaren wird, soweit nicht anders gewünscht, der Ehemann als Hauptmitglied geführt und nur er erhält Informationen vom Verein, deshalb ist der Beitrag geringer als bei Einzelmitgliedschaft. Beide Ehepartner sind aber voll stimmberechtigt und erhalten alle Ermäßigungen für Mitglieder.

 

Mitglieder werden gebeten, den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag um einen freiwiligen Betrag aufzustocken. Wir danken sehr für Ihre Unterstützung!

Zur Vereinfachung der Mitgliederverwaltung bitten wir unsere Mitglieder außerdem, uns satzungsgemäß eine Einzugsermächtung für den Mitgliedsbeitrag (inklusive einer eventuellen freiwilligen Aufstockung) zu erteilen, vielen Dank! Der Lastschrifteinzug erfolgt jeweils im April.

Für Selbstzahler ist der Mitgliedsbeitrag satzungsgemäß im Februar fällig und auf unser Konto zu überweisen.

 

Wie werde ich Mitglied?

Bitte drucken Sie das Formular » Beitrittserklaerung (PDF) und unsere » Datenschutzerklärung (PDF) aus und senden Sie die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben per Post an Dr. Klaus Krämer, Im Asemwald 30/5, 70599 Stuttgart oder per Fax an 0711/45 16 603.

Der Eingang der Beitrittserklärung begründet satzungsgemäß eine vorläufige Mitgliedschaft mit einer Widerrufsfrist für den Verein von drei Monaten, sie wird dem Mitglied schriftlich bestätigt.

Unser Geschäftsjahr dauert vom 1. Oktober des vorrigen Kalenderjahres bis zum 30. September des aktuellen Kalenderjahres. Bei Neueintritt während der letzten drei Monate eines Geschäftsjahres, als von Juli bis September, bleibt dieses beitragsfrei.

 

Kündigung

Die Kündigung ist formlos aber schriftlich bei der Geschäftsstelle oder der Mitgliederverwaltung zu erklären, Email genügt.

Die Mitgliedschaft endet immer zum Ende eines Geschäftsjahres am 30. September, für das Geschäftsjahr in welcher die Kündigung erklärt wird, muss also noch Mitgliedsbeitrag bezahlt werden oder wird im Falles des Vorliegens einer Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift eingezogen.

Mit dem Tode eines Mitglieds endet nach geltendem Recht seine Mitgliedschaft automatisch. Erben müssen noch fällige Mitgliedsbeiträge nicht bezahlen, erhalten aber auch keine Rückerstattung.

 

Formulare

» Beitrittserklärung (PDF)

» Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag (PDF)

» Einverstaendniserklärung-Email (PDF)

Datenschutzerklärung

» Datenschutzerklärung  (PDF)


Mitglied auf Zeit (Förderndes Mitglied)

 

Wir laden Sie herzlich ein, unsere Arbeit durch eine Spende zu unterstützen!

 

Da wir als gemeinnützig anerkannt sind, erhalten Spender eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung).

Wenn Sie noch nicht Mitglied sind und mehr als 100 € spenden, können Sie (auf » Antrag (PDF)) ohne weitere Kosten für zwölf Monate ab Zahlungseingang sog. „Förderndes Mitglied“ werden.
Sie oder Ihre Institution (Unternehmen, Organisation, Verein, Behörde) haben dann dieselben Rechte wie ordentliche Mitglieder und können u.a. unsere Veranstaltungen zum Vorzugspreis für Mitglieder besuchen. In der Mitgliederversammlung sind Sie voll stimmberechtigt.
Ihre Mitgliedschaft endet nach zwölf Monaten automatisch ohne vorherige Kündigung und ohne weitere Verpflichtung. Durch eine erneute Spende von mehr als 100 € vor Ablauf wird Ihre Mitgliedschaft um weitere zwölf Monate verlängert.

Den Wortlaut der Bestimmungen für Fördernde Mitglieder finden in § 5 (3) unserer » Satzung und in der » Beitrittserklärung für Fördernde Mitglieder (PDF).


Mitgliederverwaltung

 

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch unser Mitglied Dr. rer. nat. Klaus Krämer. Bei allen Fragen zum Beitritt, der Beitragszahlung oder der Kündigung wenden Sie sich bitte an ihn:

 

Freundeskreis Mooshausen e.V.
Dr. Klaus Krämer
Im Asemwald 30/5
70599 Stuttgart

Tel. 0711 – 451 66 04
Fax 0711 – 451 66 03

E-Mail:webmaster(at)mooshausen(dot)de


Bankverbindung

 

Freundeskreis Mooshausen e.V.
Volksbank Allgäu-Oberschwaben, Aitrach

BLZ 65 091 040
Kto-Nr. 40 000 09

IBAN DE79 6509 1040 0040 9990 09
BIC GENODES1LEU

Veranstaltungen

14. Feb. 2024 bis
7. Apr. 2024

Status: Hinweis auf fremde Veranstaltung

28. Feb. 2024 19:30 Uhr

Status: ohne Anmeldung

22. Mrz. 2024 18:00 Uhr bis
24. Mrz. 2024 12:30 Uhr

Status: Anmeldung möglich

27. Mrz. 2024 19:30 Uhr

Status: ohne Anmeldung

3. Mai. 2024 18:00 Uhr bis
4. Mai. 2024 17:30 Uhr

Status: Anmeldung möglich

4. Jun. 2024 bis
16. Jun. 2024

Status: Hinweis auf fremde Veranstaltung